Jeder interessierte Hundeführer kann während einer Probezeit von 4 Monaten am offiziellen Übungsbetrieb in einer der vom Verein angebotenen Übungsgruppen teilnehmen. Nach Ablauf der Probezeit hat
entweder ein allfälliges Beitrittsgesuch zu erfolgen oder ein Verlassen der Übungsgruppe. Nach der Probezeit darf der Anwärter in der von ihm gewünschten Gruppe weiter trainieren bis die
Hauptversammlung (jährlich Februar / März) ein Entscheid über das Beitrittsgesuch gemacht hat.
Neumitglieder sind verpflichtet, innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung den Jahresbeitrag einzuzahlen. Eine Zahlungsunterlassung hat zur Folge, dass das Neumitglied nicht aufgenommen wird.
Bitte nimm dir kurz Zeit um unser Reglement Beitritt und/oder unsere
Statuten zu lesen.