Hunde erfüllen in unserer Gesellschaft viele wichtige Funktionen. Die Rahmenbedingungen für eine artgerechte Hundehaltung werden aber immer schwieriger. Es sind heute deshalb mehr denn je kompetente Hundehalter gefordert, die mit ihrem Hund rücksichtsvoll in Erscheinung treten. Kürzlich fand auf dem Areal des Kynologischen Verein Werdenberg und beim Bahnhof Buchs der obligatorische SKN-Kurs statt. Die Leiterinnen Anja Rofler und Daniela Senn leiteten diesen Kurs. Sie wiesen darauf hin, dass das wichtigste im Alltag mit Hund, Begegnungen mit anderen Menschen und Hunden friedlich verlaufen müssen und dass der Hund auf Zuruf zu seinem Halter zurückkehren sollte.
Gemäss der Schweiz. Tierschutzverordnung vom 1. September 2008 (TSchV Art. 68) müssen Ersthundehalter sowie alle Personen, die nach dem 1. September 2008 einen neuen Hund übernehmen, eine Ausbildung absolvieren, um den sogenannten „Sachkundenachweis“ zu erlangen. Wer noch nie einen Hund hatte, muss vor der Anschaffung einen Theoriekurs besuchen. Nach der Übernahme muss innerhalb eines Jahres ein Praxiskurs besucht werden. Wer schon einen Hund hat oder bereits früher einen Hund besass, muss nur den Praxiskurs besuchen. Dieser Kurs muss allerdings mit jedem neuen Tier besucht werden. Zu
Beachten gilt, dass die Hunde mindestens ca. 6 Monate alt sein sollen und das
sämtliche Lektionen zwingend besucht werden müssen.
Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?
Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch die Kontrolle der Haltenden über ihre Hunde. Der Theoriekurs vor dem Kauf erfüllt einen weiteren Zweck: „Neue" Hundehalter/-innen
sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet. Sie sollen sich nochmals fragen, ob sie dies leisten können. Diese Frage sollte man sich vor jedem Kauf eines Tieres stellen
Muss man mit jedem Hund den praktischen Sachkundenachweis-Kurs (SKN-Kurs) besuchen?
Ja – die Tierschutzverordnung unterscheidet nicht nach Grösse und Rasse eines Hundes.
Es muss mit jedem einzelnen Hund, das heisst auch wenn man innert kurzer Zeit 2-3 Hunde neu zu sich nimmt, ein Kurs besucht werden.
Wie sieht der SKN-Kurs für Hundehalter/innen konkret aus?
Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem praktischen Kurs, der zusammen mit dem Hund absolviert wird. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauert. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr einen praktischen SKN-Kurs zusammen mit dem Hund absolvieren, der mindestens 4 Übungseinheiten von maximal 1 Stunde Dauer pro Tag umfasst. Da dies nur Mindestvorgaben sind, kann ein Verein oder eine Hundeschule auch SKN-Kurse anbieten, die mehr als 4 Lektionen umfassen.